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   BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63   

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https://dejure.org/1963,934
BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Beschuldigten in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 374
  • NJW 1963, 1683
  • MDR 1963, 863
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Denn maßgebend für die Nachprüfung im Revisionsverfahren sind nur die schriftlichen Urteilsgründe, nicht etwaige davon abweichende Gründe, die bei der mündlichen Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden mitgeteilt worden sind (BGHSt 7, 363).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Ein Beweis dafür, daß einer von ihnen während eines nicht unerheblichen Zeitraums fest geschlafen habe - nur dies würde einer zeitweiligen Abwesenheit gleichkommen und damit die Revision nach § 338 Nr. 1 StPO begründen (BGHSt 2, 14) -, kann nach Sachlage nicht erbracht werden.
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die Meinung der Strafkammer allerdings, daß die in verschiedenen Schreiben des Beschuldigten enthaltenen Beleidigungen deshalb nicht als Grundlage für die Anwendung des § 42 b StGB dienen könnten, weil hierwegen kein Strafantrag gestellt sei, entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 5, 140).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Da durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wendel der Vorschrift des § 246 a StPO genügt wurde, ist es unerheblich, daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bernsdorff allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat (vgl. RGSt 68, 327; BGHSt 9, 1 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
  • RG, 26.01.1892 - 3952/91

    Ist Selbsthilfe gegenüber einem Beamten gestattet, der in rechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die irrige Annahme eines Notstandes würde auch den Vorsatz nicht ausschließen (vgl. RGSt 22, 300; 25, 150).
  • RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34

    Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Da durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wendel der Vorschrift des § 246 a StPO genügt wurde, ist es unerheblich, daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bernsdorff allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat (vgl. RGSt 68, 327; BGHSt 9, 1 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
  • RG, 27.02.1894 - 201/94

    Inwiefern kann die irrige Annahme, zur Selbsthilfe berechtigt zu sein, als

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die irrige Annahme eines Notstandes würde auch den Vorsatz nicht ausschließen (vgl. RGSt 22, 300; 25, 150).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein Jahr Zwischenraum muß noch nicht zuviel sein (BGHSt 18, 374, 375).

    Grundsätzlich mag zwar durchaus auch eine bereits länger zurückliegende Untersuchung für eine Gutachtenserstattung nach § 246a StPO ausreichend sein (vgl. BGHSt 18, 374, [375]).

  • BGH, 28.06.1994 - 1 StR 140/94

    Unterbringung - Hinweis - Untersuchung

    Ein Jahr Zwischenraum muß noch nicht zu viel sein (BGHSt 18, 374, 375).

    Soweit in BGHSt 18, 374, 375 beiläufig darauf hingewiesen wird, "daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. B. allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat", wird nicht deutlich, welcher Art die durch Dr. B. vorgenommene Untersuchung gewesen war; auch wird als Beleg wiederum die Entscheidung RGSt 68, 327 angeführt, ohne deren besondere Fallgestaltung zu erwähnen.

  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

    In der neuen Verhandlung muß es auch beachten, daß dem § 246 a Satz 2 StPO nur eine solche ärztliche Untersuchung genügt, die der Arzt gerade im Hinblick auf die von dem Gericht ins Auge gefaßte Sicherungsmaßregel vornimmt (RGSt 68, 129, 133 und 68, 327; BGHSt 9, 1 f [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55] und Urt. vom 7. Mai 1963 - 1 StR 70/63 -).
  • BGH, 10.06.1969 - 5 StR 234/69

    Fehlende Brücksichtigung der mangelnden Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    Denn was § 246 a StPO verlangt, sind Mindestanforderungen, die in jedem Falle, in dem die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt in Betracht kommt, erfüllt sein müssen (BGHSt 18, 374, 375) [BGH 07.05.1963 - 1 StR 70/63] [BGH 07.05.1963 - StR 1 70/63 ].
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